Am 14. November 2025 wurde die Norm DIN VDE V 0126-95 veröffentlicht. Sie tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft und legt erstmals verbindliche Sicherheitsanforderungen für Balkonsolargeräte fest. Dadurch wird die Installation deutlich vereinfacht und die Teilhabe von Mietenden an der Energiewende weiter gestärkt.
Neben dem bisher üblichen Wieland-Stecker sind künftig auch modifizierte Schuko-Stecker zulässig. Damit lassen sich Balkonsolargeräte unkompliziert an vorhandene Haushaltssteckdosen anschließen.
Die Norm definiert folgende technische Obergrenzen:
Zukünftige Geräte müssen folgende Merkmale aufweisen:
Mit der neuen Norm entsteht ein bundesweit einheitlicher Standard, der Anwender:innen klare Orientierung bei Kauf, Installation und Betrieb bietet.
Balkonkraftwerke sind kostengünstig, leicht zu installieren und besonders für Mietwohnungen attraktiv. Ihre Nutzung hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen.
Laut Marktstammdatenregister waren bis zum 31. Oktober 2025 bereits über 1,1 Millionen Balkonsolargeräte in Deutschland gemeldet – rund 13 % davon in Niedersachsen.
Der Zuwachs in Niedersachsen verdeutlicht den Trend:
Damit entwickeln sich Balkonkraftwerke zu einem wichtigen Baustein der privaten Energiewende.
Quelle:
Klimaschutzportal Niedersachsen
www.klimaschutz-niedersachsen.de/aktuelles/Klarheit-fuer-Balkonsolargeraete-4803